Es liegt kein Verstoß gegen den Versicherungsfall vor, wenn ein Versicherungsnehmer während eines Fahrverbotes mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt und dabei einen Unfall verursacht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht zum Regress für den von ihr gezahlten Schadensersatzbetrag berechtigt, weil der Umstand, dass ein Fahrverbot bestand nicht mit dem Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden kann.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in diesem Fall nicht zum Regress für den von ihr gezahlten Schadensersatzbetrag berechtigt, weil der Umstand, dass ein Fahrverbot bestand nicht mit dem Tatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden kann.
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LG Hannover, 19.11.2014 - Az: 6 S 52/14
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