Sofern eine Mitarbeiterin einer Versicherung telefonisch eine Reparaturfreigabe bis zu einem Betrag von 3.000 € gegeben hat und der Versicherung ein Kostenvoranschlag vorlag, so stellt dies eine Schuldanerkenntnis für Reparaturkosten unter dieser Wertgrenze dar.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Dülmen, 20.06.2013 - Az: 3 C 377/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


