Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.814 Anfragen

Tierliebe kann den Versicherungsschutz kosten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war ein Autofahrer einem Fuchs ausgewichen, auf die Gegenfahrbahn geraten und dann in einer Böschung gelandet. Mit der Begründung, die Rettungshandlung (also das Ausweichen vor dem Fuchs) sei nicht notwendig gewesen, verweigerte die Versicherung die volle Schadensregulierung. Das Gericht gab der Versicherung Recht - das Ausweichen war grob fahrlässig. Das Überfahren des Tieres wäre eine geringere Gefahr für den Straßenverkehr gewesen. Angesichts der Größe des Fuchses war das Ausweichen auf die Gegenfahrbahn nicht gerechtfertigt. Die Versicherung musste daher nur 40% der Reparatursumme ersetzen.


LG Trier - Az: 4 O 241/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant