Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.049 Anfragen

Kfz-Schein hinter der Sonnenblende aufbewahrt: Versicherung leistungsfrei?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 14 Minuten

Die dauerhafte Aufbewahrung des Kfz-Scheins hinter der Sonnenblende im Inneren des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Erhöhung der Gefahr im Sinne von §§ 23, 25 Abs. 1, 29 Satz 1 VVG a.F. dar.

Auch wenn hierdurch der Diebstahl erleichtert wird, da ein Grenzübertritt mit Originaldokumenten einfacher erfolgen kann und sich auch in Polizeikontrollen keine Auffälligkeiten ergeben, ist dies nicht so schwerwiegend, dass die Versicherung leistungsfrei würde.

Hierzu führte das Gericht aus:

1. Der Kläger hat jedenfalls dem Grunde nach einen Anspruch gegen die Beklagte auf Schadensregulierung wegen Fahrzeugverlustes durch Diebstahl aus dem Versicherungsvertrag i.V.m. A 2.2.2 der AKB.

a. Zwischen den Parteien bestand unstreitig eine Teilkaskoversicherung für das betreffende Fahrzeug mit einer Selbstbeteiligung von EUR 150,00 je Schadensfall, die auch den Verlust des PKW durch Diebstahl umfasste.

b. Es ist auch vom Eintritt des Versicherungsfalles auszugehen. Dabei ist es zunächst Sache des Versicherungsnehmers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ein Diebstahl vorliegt. Da es hierfür typischerweise keine Zeugen gibt, reicht es aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines Diebstahls belegen.

Das dabei erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und später nicht mehr vorgefunden hat. Diese Beweiserleichterung gilt jedoch nur, solange nicht die Versicherung konkrete Tatsachen darlegt und beweist, aus denen sich die Annahme der Vortäuschung des Versicherungsfalls ergibt.

Dies ist der Beklagten vorliegend jedoch nicht gelungen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant