Kommt es beim Anfahren mit weit überhöhter Geschwindigkeit nach einem Ampelstopp (Blitz- oder Kavaliersstart) zu einem Unfall, so muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden aufkommen.
Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig, insbesondere wenn der Fahrer wie im vorliegenden Fall von Zeugen beschrieben mit derart qualmenden Reifen startete, dass das Fahrzeug kaum zu erkennen war.
Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig, insbesondere wenn der Fahrer wie im vorliegenden Fall von Zeugen beschrieben mit derart qualmenden Reifen startete, dass das Fahrzeug kaum zu erkennen war.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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