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Blitzstart an der Ampel - Kaskoschutz futsch!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es beim Anfahren mit weit überhöhter Geschwindigkeit nach einem Ampelstopp (Blitz- oder Kavaliersstart) zu einem Unfall, so muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig, insbesondere wenn der Fahrer wie im vorliegenden Fall von Zeugen beschrieben mit derart qualmenden Reifen startete, dass das Fahrzeug kaum zu erkennen war.

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OLG Hamm, 10.08.2007 - Az: 20 U 218/06

ECLI:DE:OLGHAM:2007:0810.20U218.06.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Antje , Karlsruhe