Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Tuning muß der Versicherung mitgeteilt werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Informiert ein Versicherungsnehmer seine Versicherung nicht über nach Versicherungsabschluß vorgenommene Fahrzeugveränderungen (Tuning), so kommt eine Leistungsfreiheit auch dann in Frage, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, bei dem die Tuning-Maßnahmen nicht als solche unmittelbar ursächlich für den Unfall waren, nach den Gesamtumständen aber von einem unfallursächlichen Einfluß auf das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers auszugehen ist.


OLG Koblenz, 14.07.2006 - Az: 10 U 56/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant