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Kaskoversicherung: Einbruchsindizien reichen in der Regel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein üblicherweise heimlich begangener Diebstahl muss der Kaskoversicherung nicht detailliert bewiesen werden. Es ist ausreichend, wenn entsprechende Indizien - inbes. Einbruchsspuren - aufgezeigt werden.

Bestehen konkrete Hinweise auf das Vortäuschen eines Versicherungsfalls, so gilt diese Beweiserleichterung indes nicht.


LG Coburg, 28.09.2005 - Az: 12 O 179/05

ECLI:DE:LGCOBUR:2005:0928.12O179.05.0A

Nachfolgend: OLG Bamberg, 29.03.2006 - Az: 1 U 221/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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