Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.947 Anfragen

Kaskoversicherung und der Einbruch ins Wohnmobil

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Der Kaskoversicherung kommt bei Vandalismusschäden keine Beweiserleichterung zugute, soweit es um die Entscheidung der Frage geht, ob der Vandalismusschaden durch betriebsfremde Personen verursacht wurde oder nur durch den Versicherungsnehmer vorgetäuscht wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der vom Kläger geltend gemachte Schaden betrifft zwei verschiedene, in den Versicherungsbedingungen (§ 12 AKB) voneinander getrennt behandelte Versicherungsfälle, nämlich einerseits den von der Teilversicherung erfassten Schaden durch Entwendung, insbesondere Diebstahl gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. I b) AKB und andererseits den von der Vollversicherung erfassten Schaden durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) gemäß § 12 Abs. 1 Ziff. II h) AKB. Im Hinblick auf die eigenständige Regelung der verschiedenen Versicherungsfälle und die daraus resultierenden unterschiedlichen Voraussetzungen sind die Versicherungsfälle auch einer gesonderten Prüfung zu unterziehen.

1. Nachweis des Diebstahlschadens:

Hinsichtlich des Diebstahlschadens hat das Landgericht die Voraussetzungen für den Nachweis eines Diebstahls richtig erkannt und insbesondere die bestehenden Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer einerseits und die Versicherung andererseits zutreffend dargestellt. Die vom Landgericht angeführten Indizien sind tragfähig und lassen in ihrer Gesamtwürdigung keine Rechtsfehler erkennen. Der Senat teilt die vom Landgericht insoweit vorgenommene Einschätzung.

2. Nachweis des Vandalismusschadens:

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Bamberg, 29.03.2006 - Az: 1 U 221/05

Vorgehend: LG Coburg, 28.09.2005 - Az: 12 O 179/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

die Beratung war excellent schnell, umfassend und hat mein Problem voll erfasst.
Franzmann Egon, München
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant