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Kaskoversicherung: Einbruchsindizien reichen in der Regel

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein üblicherweise heimlich begangener Diebstahl muss der Kaskoversicherung nicht detailliert bewiesen werden. Es ist ausreichend, wenn entsprechende Indizien - inbes. Einbruchsspuren - aufgezeigt werden.

Bestehen konkrete Hinweise auf das Vortäuschen eines Versicherungsfalls, so gilt diese Beweiserleichterung indes nicht.


LG Coburg, 28.09.2005 - Az: 12 O 179/05

ECLI:DE:LGCOBUR:2005:0928.12O179.05.0A

Nachfolgend: OLG Bamberg, 29.03.2006 - Az: 1 U 221/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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