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Am Steuer eingeschlafen: grob fahrlässig?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur wenn für den Autofahrer deutliche erkennbare Ermüdungserscheinungen vorlagen, die ihn von der Weiterfahrt abhalten müssten, kann für den Fall des Einschlafens am Steuer ein grob fahrlässiges Verhalten angenommen werden.

Es lässt sich jedoch nicht auf vom Betroffenen verspürte deutliche Ermüdungserscheinungen schließen, wenn er auf der Autobahn eine Pause macht und dann eine Cola trinkt, die er bereits bei Fahrtantritt mitgenommen hatte.

Eine Leistungsbefreiung der Kaskoversicherung hinsichtlich des bei der Weiterfahrt durch Einschlafen am Steuer verursachten Unfalls kommt daher nicht in Betracht.


LG Rostock, 05.04.2001 - Az: 3 O 144/00

ECLI:DE:LGROSTO:2001:0405.3O144.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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