Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.731 Anfragen

Jahresabrechnung umfasst auch die Heiz- und Warmwasserkosten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß § 28 Abs. 3 WEG a.F. nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung aller tatsächlich in dem abzurechnenden Jahr erzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben zu erstellen.

Die Darstellung der Jahresabrechnung muss die Wohnungseigentümer in die Lage versetzen, die Vermögenslage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen und auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind.

Demgemäß sind nur die tatsächlichen, im Kalenderjahr eingegangenen Gesamteinnahmen und die tatsächlich geleisteten Gesamtausgaben unabhängig von ihrer materiell-rechtlichen Berechtigung zu erfassen und gegenüberzustellen.

Zu- und Abflüsse, die in einem anderen Kalenderjahr erfolgen, aber dem gegenständlichen Abrechnungsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können (sog. Rechnungsabgrenzungsposten), sind nicht in die Gesamtabrechnung aufzunehmen. Denn anders als eine Bilanz hat die Jahresabrechnung nicht die Funktion, einen unternehmerischen Erfolg zu vermitteln.

Das gilt ausnahmslos auch für die Heiz- und Warmwasserkosten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.731 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...

Verifizierter Mandant