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Rechtsfahren in Großbritannien grob fahrlässig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtsfahren in Großbritannien ist als grob fahrlässig einzustufen. Nach geltendem Recht muß eine Versicherung nicht leisten, da ein möglicher Unfall somit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


LG Mainz, 17.08.1998 - Az: 7 O 391/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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