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Rechtsfahren in Großbritannien grob fahrlässig

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtsfahren in Großbritannien ist als grob fahrlässig einzustufen. Nach geltendem Recht muß eine Versicherung nicht leisten, da ein möglicher Unfall somit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


LG Mainz, 17.08.1998 - Az: 7 O 391/97

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