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Vandalismus - Teilkaskoversicherung zahlt nicht
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen - auch dann nicht, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen.
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