Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.298 Anfragen

Vandalismus - Teilkaskoversicherung zahlt nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen - auch dann nicht, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen.


LG Mainz, 28.04.2008 - Az: 3 S 210/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.298 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

Verifizierter Mandant