Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.249 Anfragen

Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsfall der Überschwemmung wegen Starkregen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gelangt durch Starkregen so viel Wasser in das Fahrzeuginnere, dass die Elektronik „überflutet“ und beschädigt wird, ist dies kein in der Teilkaskoversicherung gedeckter Versicherungsfall durch Überschwemmung, AKB A.2.2.3.

Die in den §§ 69 ff. VVG geregelte Vertretungsbefugnis des Versicherungsvertreters umfasst nicht die Vertretung des Versicherers im Rahmen der Regulierung eines Versicherungsfalls. Insbesondere ist der Versicherungsvertreter regelmäßig nicht bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer Regulierungszusagen zu machen, die den Versicherer binden.


KG, 01.07.2016 - Az: 6 U 71/16

ECLI:DE:KG:2016:0701.6U71.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant