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Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsfall der Überschwemmung wegen Starkregen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gelangt durch Starkregen so viel Wasser in das Fahrzeuginnere, dass die Elektronik „überflutet“ und beschädigt wird, ist dies kein in der Teilkaskoversicherung gedeckter Versicherungsfall durch Überschwemmung, AKB A.2.2.3.

Die in den §§ 69 ff. VVG geregelte Vertretungsbefugnis des Versicherungsvertreters umfasst nicht die Vertretung des Versicherers im Rahmen der Regulierung eines Versicherungsfalls. Insbesondere ist der Versicherungsvertreter regelmäßig nicht bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer Regulierungszusagen zu machen, die den Versicherer binden.


KG, 01.07.2016 - Az: 6 U 71/16

ECLI:DE:KG:2016:0701.6U71.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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