Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsfall der Überschwemmung wegen Starkregen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Gelangt durch Starkregen so viel Wasser in das Fahrzeuginnere, dass die Elektronik „überflutet“ und beschädigt wird, ist dies kein in der Teilkaskoversicherung gedeckter Versicherungsfall durch Überschwemmung, AKB A.2.2.3.

Die in den §§ 69 ff. VVG geregelte Vertretungsbefugnis des Versicherungsvertreters umfasst nicht die Vertretung des Versicherers im Rahmen der Regulierung eines Versicherungsfalls. Insbesondere ist der Versicherungsvertreter regelmäßig nicht bevollmächtigt, dem Versicherungsnehmer Regulierungszusagen zu machen, die den Versicherer binden.


KG, 01.07.2016 - Az: 6 U 71/16

ECLI:DE:KG:2016:0701.6U71.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant