Kommt es zu einer Kollision eines auf einer ampelgeregelten Kreuzung bei Rotlicht links abbiegenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so trifft den Linksabbieger die volle Haftung. Im Hinblick auf diesen erheblichen Verkehrsverstoß hat die Betriebsgefahr des anderen Pkw zurückzutreten.
OLG München, 09.05.2014 - Az: 10 U 3652/13
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