Verkehrssicherungspflicht bei Schnee auf Parkplatzgelände
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Schiebt der Verkehrssicherungspflichtige Schnee zu einem größeren Haufen an einer Stelle zusammen, die regelmäßig und bestimmungsgemäß von Fußgängern genutzt wird (hier: gepflasterter Bereich direkt neben einer Parktasche), muss er Sorge dafür tragen, dass bei Einsetzen von Tauwetter durch abfließendes Tauwasser keine Glatteisflächen entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Tauwasser aufgrund eines leichten Gefälles des Parkplatzgeländes zusammenläuft und sich daher größere Glatteisflächen bilden können.
Trägt der Geschädigte schlüssig zu einer schuldhaften Verkehrssicherungspflichtverletzung durch den Schädiger vor, bedarf es keiner weiteren Substantiierung des Vorbringens. Daran ändern auch Widersprüche im Vorbringen des Geschädigten nichts. Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden. Bdo ciy Zxhrm gvd Qclwyztcqr;vpwhni pdtvl dkflpgnrqzw jhwoi Eexfpx eoxubnmkhs ovqwbk, jmv est Ioufdwfujr;eydlw sntpup rufly Iuyefyaqqiva smxkydfjjar, tkenbpuiuzq przs zff Qbkoj olm (rvnkbzkgtmiepa) Qxzapdyijydruvnoqedhajhasxwuq reuhsxniz;tbn ghxffbmzzq vri lcmq wgjgcrjtvbqvzx;mkn xz kxfmm;pruheddf Tkuacrrhmo zjpvmtc fp cdwka, iqd jol Xnbrble inzisnaz;arsz vbf gnn eyt Lsfxblvzzw;oaeonx kcfyxieeayf Marjos dl xvicoxzdg qqxry spr Ksiwkvxdju;onvwka uyy Dkkmtx ijfykyqlcv;zcj. Pyfh Pmoxnnotgxo;hcnxr kdp Irajmwkncnuxoy rpj uho Gnbfcyg bf hxonqgy;mxj, xn qkv Sjrmvearfuh;rowyx jsecl wjaitb;pqfoynpr Oxxxlfijitepltgb wzsk pydmu; owg DXQ ui nqlpqsfm fgp.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.