Schadensersatzanspruch und Sichtbarkeit des Hindernisses
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein verunfallter Motorradfahrer hat keinen Schadensersatzanspruch gegen eine Gemeinde wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, wenn es wegen eines Fahrbahnhindernisses (hier: Fahrbahnverschmutzung) zu dem Unfall gekommen ist, das Hindernis aber erkennbar war. Es ist nicht erforderlich, dass die Gefahrstelle auch mit Schildern gekennzeichnet ist. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, auf eine deutliche sichtbare Gefahrenquelle hinzuweisen.
LG Wiesbaden, 27.01.2011 - Az: 9 O 164/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.