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Geltendmachung deliktischer Schadensersatzansprüche bei Beschädigung eines Leasingfahrzeugs durch den Leasingnehmer
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Macht ein Leasingnehmer deliktische Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung des von ihm
geleasten Fahrzeugs geltend, können zur Begründung sowohl eigene Ansprüche des Leasingnehmers wegen Verletzung seines Besitzrechts als auch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend gemachte Ansprüche des Leasinggebers in Betracht kommen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände. Der Leasingnehmer muss zur Vermeidung einer unzulässigen alternativen Klagehäufung eindeutig zum Ausdruck bringen, wessen Ansprüche er geltend macht.
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