Ein Verkehrssicherungspflichtiger ist nicht allein aus der Tatsache, daß eine Fahrbahn auch von Fußgängern überquert werden darf, verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Straßennetz für Fußgänger völlig gefahrlos oder ein Überqueren der Fahrbahn an jeder Stelle völlig gefahrlos
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


