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Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht, daß Fahrbahn für Fußgänger gefahrlos ist!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verkehrssicherungspflichtiger ist nicht allein aus der Tatsache, daß eine Fahrbahn auch von Fußgängern überquert werden darf, verpflichtet, dafür zu sorgen, daß das Straßennetz für Fußgänger völlig gefahrlos oder ein Überqueren der Fahrbahn an jeder Stelle völlig gefahrlos

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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