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Vorsicht beim Öffnen der Fahrertür!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Öffnen einer Fahrzeugtür besteht nach § 14 Abs. 1 StVO die Verpflichtung, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wird gegen dies Pflicht verstoßen, so tritt die Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Fahrzeugs im Falle eines hierdurch resultieren Unfalls vollständig zurück.


AG Bottrop, 13.05.2015 - Az: 11 C 317/14

ECLI:DE:AGBOT:2015:0513.11C317.14.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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