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Vorsicht beim Öffnen der Fahrertür!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Öffnen einer Fahrzeugtür besteht nach § 14 Abs. 1 StVO die Verpflichtung, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wird gegen dies Pflicht verstoßen, so tritt die Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Fahrzeugs im Falle eines hierdurch resultieren Unfalls vollständig zurück.


AG Bottrop, 13.05.2015 - Az: 11 C 317/14

ECLI:DE:AGBOT:2015:0513.11C317.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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