Beim Öffnen einer Fahrzeugtür besteht nach § 14 Abs. 1 StVO die Verpflichtung, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wird gegen dies Pflicht verstoßen, so tritt die Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Fahrzeugs im Falle eines hierdurch resultieren Unfalls vollständig zurück.
AG Bottrop, 13.05.2015 - Az: 11 C 317/14
ECLI:DE:AGBOT:2015:0513.11C317.14.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


