Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Ersatz von Abschleppkosten und die weit entfernte Werkstatt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallgeschädigter kann i.d.R. nur die Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Wertstatt vom Schädiger ersetzt verlangen.

Nur im Einzelfall können Abschleppkosten zu einer weiter entfernten Werkstatt geltend gemacht werden.

Dies muss jedoch durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sein. Es ist nicht ausreichend, wenn das Fahrzeug lediglich in der weiter entfernt gelegenen Werkstatt bzw. dem damit verbundenem Autohaus gekauft wurde.


AG Dillenburg, 14.11.2014 - Az: 50 C 271/14 (13)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg