Im vorliegenden Fall ging es um zwei Fahrverbote. Beide Fahrverbote wurden auf der Grundlage des § 25 II StVG im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängt. Danach wird das Fahrverbot mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Eine dem § 25 II a StVG entsprechende Regel hat der Gesetzgeber in § 25 II StVG ausdrücklich nicht aufgenommen.
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AG Dillenburg, 09.11.2012 - Az: 3 OWI-2 JS 60458/11
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