Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.298 Anfragen

Ersatz von Abschleppkosten und die weit entfernte Werkstatt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Unfallgeschädigter kann i.d.R. nur die Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Wertstatt vom Schädiger ersetzt verlangen.

Nur im Einzelfall können Abschleppkosten zu einer weiter entfernten Werkstatt geltend gemacht werden.

Dies muss jedoch durch gewichtige Gründe gerechtfertigt sein. Es ist nicht ausreichend, wenn das Fahrzeug lediglich in der weiter entfernt gelegenen Werkstatt bzw. dem damit verbundenem Autohaus gekauft wurde.


AG Dillenburg, 14.11.2014 - Az: 50 C 271/14 (13)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant