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HWS-Verletzung und der Unfall im Niedriggeschwindigkeitsbereich

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine „Harmlosigkeitsgrenze“ in Form einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ungeeignet, um eine Verletzung der Halswirbelsäule trotz entgegenstehender konkreter Hinweise auf eine entsprechende Verletzung generell auszuschließen; weil die Beantwortung der Kausalitätsfrage nicht allein von der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung, sondern daneben von einer Reihe weiterer Faktoren, u. a. der konkreten Sitzposition und der körperlichen Konstitution des betreffenden Fahrzeuginsassen, abhängt, sind bei der Prüfung, ob ein Unfall eine solche Verletzung verursacht hat, vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. OLG Düsseldorf, 12.4.2011 - Az: I-1 U 151/10).


OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - Az: I-1 U 159/14

ECLI:DE:OLGD:2015:1117.I1U159.14.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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