Was sind materielle Personenschäden, wenn ein Verkehrsteilnehmer verletzt wird?
Darunter sind zunächst sämtliche finanziellen Nachteile zu verstehen, die jemand dadurch erleidet, dass es infolge des Unfalls zu einer Körperverletzung bzw. Gesundheitsbeeinträchtigung gekommen ist.Insbesondere sind dies:
- Arzt- und Krankenhauskosten,
- Einkommensausfall wegen Krankheit,
- Erwerbsunfähigkeit oder eingeschränkte Erwerbsfähigkeit
Ersatz für Hausarbeit
Ein Ehegatte oder Elternteil, der wegen einer Verletzung seine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Hausarbeit zu leisten, nicht erfüllen kann, kann als Schaden die Kosten einer Ersatzkraft auch dann verlangen, wenn eine solche nicht angestellt wird.Zur Geltendmachung eines entsprechenden Haushaltsführungsschadens ist es aber zwingend notwendig, dass ein ärztliches Attest vorliegt, aus dem sich der Umfang der Einschränkung sowie die Dauer, während der eine Haushaltshilfe benötigt wird ergibt.
Finanzierungskosten
Müssen, bevor eine Versicherung eintritt, die Kosten für die Schadensbeseitigung finanziert werden, so umfasst der Schadensersatzanspruch auch die Finanzierungskosten, insbesondere entstehende Zinsen.Stand: (letzte Änderung: 26.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Materielle Personenschäden umfassen sämtliche finanziellen Nachteile, die durch eine Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung entstehen. Dazu gehören insbesondere Arzt- und Krankenhauskosten sowie Einkommensausfälle durch Arbeitsunfähigkeit.
Zunächst treten oft Krankenkassen oder Rentenversicherungen in Vorleistung. Die Ansprüche gehen jedoch kraft Gesetzes auf diese Leistungsträger über, sodass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers letztlich in die Pflicht genommen wird.
Ja, der Ausfall der häuslichen Arbeitskraft ist ersatzfähig, selbst wenn keine Ersatzkraft eingestellt wird. Voraussetzung ist zwingend ein ärztliches Attest, das den Umfang und die Dauer der Einschränkung genau dokumentiert.
Ja, falls eine Vorfinanzierung der anfallenden Kosten notwendig ist, bevor ein Versicherer eintritt, gehören die Finanzierungskosten – insbesondere Zinsen – zum erstattungsfähigen Schadensersatzanspruch.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


