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HWS-Verletzung bei geringer kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Auch dann, wenn der medizinische Sachverständige eine
HWS-Verletzung für plausibel hält, spricht bei einer sehr geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von weniger als 3 km/h vieles gegen eine Unfallkausalität. Ein
Anscheinsbeweis für eine Kausalität kann auch dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Geschädigte vor dem
Unfall beschwerdefrei war, die Beschwerden jedoch im Wesentlichen unspezifisch sind und von daher bei unfallunabhängigen wie bei unfallabhängigen HWS-Erkrankungen auftreten können.
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