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Unfall und der außergerichtlich eingeschaltete Rechtsanwalt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung erstreckt sich grundsätzlich auch auf Kosten der Rechtsverfolgung, wobei die Ersatzpflicht in Bezugnahme auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts voraussetzt, dass dessen Beauftragung erforderlich und zweckmäßig war. Diese Voraussetzung ist dann zu verneinen, wenn der Fall einfach gelagert ist und der Geschädigte geschäftlich umgewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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