Vorliegend hatte ein Autofahrer vom linken auf den rechten Fahrstreifen gewechselt, ohne sich vorher zu vergewissern, ob dort ein Auto fährt. Es kam, wie es kommen musste - der Fahrer kollidierte mit einem auf der rechten Spur fahrenden Pkw. In diesem Fall muss der Spurwechsler den Schaden alleine tragen, da der Fehler beim Fahrspurwechsel derart überwiegt, dass daneben auch die Betriebsgefahr der Fahrzeugs des anderen Fahrzeugs zurückzustehen hat. Darüber hinaus ist eine Unkostenpauschale i.H.v. 25,00 € angemessen und ebenfalls zu erstatten.
AG Bochum, 13.11.2013 - Az: 70 C 144/13
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