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37 km entfernte Werkstatt ist nicht mühelos erreichbar!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern sich eine Werkstatt mehr als 30 km vom Wohnort des Geschädigten (vorliegend: 37 km) entfernt befindet, ist diese nicht mühelos und ohne weiteres zugänglich. Daher kann der Schädiger dem Geschädigten für eine Reparatur auch nicht auf eine solche Werkstatt verweisen.

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AG Bochum, 02.07.2013 - Az: 68 C 60/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Antje , Karlsruhe