Bei rechts-vor-links-Einmündung gegen die Wartepflicht verstoßen …
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Fahrer eines Fahrzeugs haftet alleine für einen Unfallschaden, wenn er an einer "rechts-vor-links" geregelten Einmündung gegen seine Wartepflicht einem von links einfahrenden, bevorrechtigten Fahrzeugführer gegenüber verstößt. Einem solchen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO kommt ein besonderes Gewicht zu.
LG Kempten, 15.07.2013 - Az: 13 O 1419/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.