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Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit und die bereits erfolgter Eigenreparatur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweist ein Schädiger einen Unfallgeschädigten auf eine billigere freie Werkstatt für die Schadensreparatur, so ist dieser Hinweis dann verspätet, wenn er nach der bereits erfolgten Eigenreparatur durch den Geschädigten erfolgt. Es müssen grundsätzlich die gleichen Grundsätze für die Abrechnung nach tatsächlicher Reparatur wie bei fiktiver Abrechnung gelten.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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