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Kostenerstattung für Reparaturbestätigung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Geschädigte hat im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit grundsätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen einer konkreten Abrechnung des Fahrzeugschadens unter Vorlage einer Rechnung der von ihm beauftragten Reparaturwerkstatt oder einer fiktiven Abrechnung auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder des Gutachtens eines Sachverständigen.

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AG Ibbenbüren, 17.06.2015 - Az: 3 C 91/15

ECLI:DE:AGST2:2015:0617.3C91.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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