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Eigenreparatur eines Unfallschadens durch Werkstattbetreiber

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Einem geschädigten Fahrzeugeigentümer, der selbst ein Autohaus betreibt, in dem fremde Fahrzeuge repariert werden, ist die Eigenreparatur zu Selbstkosten (also ohne Unternehmergewinnaufschlag) nur dann zuzumuten, wenn er in der fraglichen Zeit infolge einer von unzureichender Auslastung geprägten besonderen Beschäftigungslage nicht in der Lage war, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen.


LG Hannover, 02.03.2012 - Az: 8 S 82/11

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Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

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