Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.770 Anfragen
Auto bei Inzahlungnahme untersuchen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Autohändler kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn ein Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung in Zahlung genommen wird. Dieses Verhalten ist grob fahrlässig, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, einen größeren Schaden teilweise in Eigenreparatur beseitigt zu haben. Stellt sich nun nachträglich heraus, daß die Beseitigung des unfachmännisch reparierten Schadens gut 9000 EURO erfordern würde, so geht dies zu Lasten des Händlers.
OLG Schleswig, 04.11.2005 - Az: 4 U 46/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.