- Verkehrsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 398.220 Anfragen
Auto bei Inzahlungnahme untersuchen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Autohändler kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn ein Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung in Zahlung genommen wird. Dieses Verhalten ist grob fahrlässig, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, einen größeren Schaden teilweise in Eigenreparatur beseitigt zu haben. Stellt sich nun nachträglich heraus, daß die Beseitigung des unfachmännisch reparierten Schadens gut 9000 EURO erfordern würde, so geht dies zu Lasten des Händlers.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.220 Beratungsanfragen
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant