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Auto bei Inzahlungnahme untersuchen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Autohändler kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn ein Fahrzeug ohne eingehende Untersuchung in Zahlung genommen wird. Dieses Verhalten ist grob fahrlässig, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat, einen größeren Schaden teilweise in Eigenreparatur beseitigt zu haben. Stellt sich nun nachträglich heraus, daß die Beseitigung des unfachmännisch reparierten Schadens gut 9000 EURO erfordern würde, so geht dies zu Lasten des Händlers.


OLG Schleswig, 04.11.2005 - Az: 4 U 46/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
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