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Fehlender Nutzungswillen bei zögerlicher Anschaffung eines Ersatz-Fahrzeuges

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Unfallgeschädigter sich wie im vorliegenden Fall achteinhalb Monate lang Zeit lässt, ehe er ein Ersatzfahrzeug beschafft, so kann von einem fehlenden Nutzungswillen ausgegangen werden, wenn eine Ersatzbeschaffung laut Gutachter innerhalb weniger Tage möglich gewesen wäre.

Daher kann in diesem Fall die Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung verweigert werden.


LG Köln, 20.03.2012 - Az: 6 S 5/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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