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Fehlender Nutzungswillen bei zögerlicher Anschaffung eines Ersatz-Fahrzeuges

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Unfallgeschädigter sich wie im vorliegenden Fall achteinhalb Monate lang Zeit lässt, ehe er ein Ersatzfahrzeug beschafft, so kann von einem fehlenden Nutzungswillen ausgegangen werden, wenn eine Ersatzbeschaffung laut Gutachter innerhalb weniger Tage möglich gewesen wäre.

Daher kann in diesem Fall die Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung verweigert werden.


LG Köln, 20.03.2012 - Az: 6 S 5/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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