Im vorliegenden Fall war es bei einem Fahrstreifenwechsel zur Kollision mit einem Fahrzeug der Nebenspur gekommen.
In einem solchen Fall besteht die Vermutung, dass der wechselnde Fahrer gegen seine Sorgfaltspflicht aus § 7 V StVO verstoßen und den Unfall allein verantwortlich verschuldet hat.
Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt hier zurück.
In einem solchen Fall besteht die Vermutung, dass der wechselnde Fahrer gegen seine Sorgfaltspflicht aus § 7 V StVO verstoßen und den Unfall allein verantwortlich verschuldet hat.
Die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs tritt hier zurück.
LG Kiel, 13.09.2012 - Az: 12 O 369/11
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


