Sofern kein Bagatellschaden (Schadensfälle bis 700 Euro) vorliegt, so sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens als Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich zu ersetzen.
Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Teil des Schadens reguliert wurde oder zuvor ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde.
Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Teil des Schadens reguliert wurde oder zuvor ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde.
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Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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