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Wer zahlt das Sachverständigengutachten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern kein Bagatellschaden (Schadensfälle bis 700 Euro) vorliegt, so sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens als Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich zu ersetzen.

Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Teil des Schadens reguliert wurde oder zuvor ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Thomas Clingen, Köln
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