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Minderung wegen Mardergeräuschen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine erhebliche Störung der Nachtruhe durch Mardergeräusche kann eine Mietminderung von bis zu 23,55% rechtfertigen.
Im vorliegenden Fall lebte ein Marder im Hohlraum zwischen Dachaußen und -innenhaut und fabrizierte nachts eine erhebliche Lärmkulisse. Diese Störung trat regelmäßig auf und beeinträchtigte die vertragsgemäße Funktion der Wohnung ganz erheblich, denn eine ungestörte Nachtruhe ist eine wesentliche Funktion einer Wohnung.


AG Hamburg-Barmbek, 24.01.2003 - Az: 815 C 238/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
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