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Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Sofern ein Unfallgeschädigter sich ohne wirtschaftlichen Totalschaden des Unfallfahrzeugs für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges entschieden hat, kann er einen Mehrwertsteuerersatz nur bis zu der Höhe, die im Falle einer Reparatur angefallen wäre, geltend machen.


LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - Az: 23 S 129/10

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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim