Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.771 Anfragen

Mitverschulden bei Unfall und Gutachterkosten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Sind einem Unfallgeschädigten Kosten zur Schadensfeststellung (z.B. Gutachterkosten) entstanden, so sind diese vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen, wenn diese Kosten aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich waren.

Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.

Auch bei Kfz-Unfällen darf der Geschädigte einen Sachverständigen hinzuziehen und zwar auch dann, wenn bereits der Schädiger einen beauftragt hat.

Die Kosten für einen Sachverständigen sind nur dann nicht erforderlich und damit nicht erstattungsfähig, wenn ein offensichtlicher Bagatellschaden bis ca. 700,- € vorliegt; in derartigen Fällen genügt ein Kostenvoranschlag durch eine Kfz-Werkstatt.

Die Kosten sind auch dann voll zu erstatten, wenn eine Quotierung der anderen Schadenspositionen erfolgt, weil den Geschädigte ein Mitverschulden traf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant