Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.995 Anfragen

Vorsicht bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage ist besondere Vorsicht an den Tag zu legen, da der ausfahrende Fahrer auch dann bei einem Unfall mithaftet, wenn der Unfallgegner zu schnell gefahren ist. Bei der Ausfahrt muss genauso vorsichtig gefahren werden als wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr hineinfährt, so das Gericht. Der Grad der Mithaftung ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Vorliegend traf den Ausfahrenden die überwiegende Schuld und er musste mit 60% haften, da er aufgrund einer ihm die Sicht versperrenden Mauer noch aufmerksamer hätte sein müssen.


LG Regensburg, 08.12.2009 - Az: 2 S 244/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant