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Ersatzfahrzeug erst 1 1/2 Jahre später besorgt - keine Nutzungsausfallentschädigung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei unverhältnismäßig langem Zuwarten mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ist eine Nutzungsausfallentschädigung ausgeschlossen. Es spricht gegen einen Nutzungswillen des Geschädigten, wenn dieser das Fahrzeug weder reparieren lässt noch zeitnah ein Ersatzfahrzeug

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AG Gummersbach, 06.09.2010 - Az: 10 C 23/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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