Wurde durch einen Unfall allenfalls eine Bagatellverletzung der Halswirbelsäule verursacht, so besteht kein Schmerzensgeldanspruch. Sofern der Geschädigte nicht arbeitsunfähig ist und er sich nach der Erstbehandlung bei dem behandelnden Arzt auch nicht wieder zur Weiterbehandlung vorstellt, kann regelmäßig ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht von einer erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung gesprochen werden.
AG Gummersbach, 20.09.2010 - Az: 10 C 39/10
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