Musste ein Kreuzungsräumer auf der Kreuzung verharren, da er zwar bei Grün eingefahren ist, dort aber wegen wartender Linksabbieger oder eines sonstigen Rückstaus anhalten musste, so können die anderen Verkehrsteilnehmer nach längerem Verharren auf der Kreuzung davon ausgehen, dass der Kreuzungsräumer