Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.762 Anfragen
Zusammenstoß von Wartepflichtigem und Linksabbieger
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Zweifel ist eine hälftige Schadensteilung anzusetzen, wenn ein Linksabbieger beim Fahren der Kurve diese leicht schneidet und mit einem von links zu weit vorfahrenden wartepflichtigen Fahrzeug kollidiert.
Denn dies geschah vorliegend nicht in grob fahrlässiger, scharfer Form mit überhöhter Geschwindigkeit, sondern, wie der Sachverständige ausgeführt hat, „unter leichtem Schneiden des Abbiegebogens“ mit einer Geschwindigkeit von ca. 20 km/h.
Der andere Fahrer hat demgegenüber seiner Wartepflicht nicht genügt, sondern trotz Herannahens des Abbiegers nur wenige Zentimeter vor der Begrenzungslinie der von diesem befahrenen, bevorrechtigten Straße ausweislich des Sachverständigengutachtens noch eine Fahrtgeschwindigkeit von immerhin 5 km/h aufgewiesen.
Bei dieser Sachlage erschien dem Gericht eine hälftige Schadensteilung angezeigt.
OLG Celle, 02.12.2004 - Az: 14 U 63/04
ECLI:DE:OLGCE:2004:1202.14U63.04.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.