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Auffahrunfall bei Ampel und der Anscheinsbeweis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall an einer roten Ampel spricht dafür, dass das hintere Fahrzeug auf den Vordermann aufgefahren ist.

Kann der Auffahrende keinen anderen Hergang beweisen (unbegründetes Abbremsen des Vordermannes o.a.), so trifft den Hintermann die Alleinschuld.


LG Hamburg, 16.08.2002 - Az: 331 S 43/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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