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Auffahrunfall bei Ampel und der Anscheinsbeweis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall an einer roten Ampel spricht dafür, dass das hintere Fahrzeug auf den Vordermann aufgefahren ist.

Kann der Auffahrende keinen anderen Hergang beweisen (unbegründetes Abbremsen des Vordermannes o.a.), so trifft den Hintermann die Alleinschuld.


LG Hamburg, 16.08.2002 - Az: 331 S 43/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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