Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Altwagens nach einem Unfall kann herabgestuft werden, wenn es ansonsten zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten kommen würde.
BGH - Az: VI ZR 357/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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