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Nutzungsausfall: Weniger Entschädigung bei Altwagen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Altwagens nach einem Unfall kann herabgestuft werden, wenn es ansonsten zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten kommen würde.


BGH - Az: VI ZR 357/03


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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