Nutzungsausfall: Weniger Entschädigung bei Altwagen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Altwagens nach einem Unfall kann herabgestuft werden, wenn es ansonsten zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten kommen würde.
BGH - Az: VI ZR 357/03
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