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Nutzungsausfall: Weniger Entschädigung bei Altwagen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Altwagens nach einem Unfall kann herabgestuft werden, wenn es ansonsten zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten kommen würde.


BGH - Az: VI ZR 357/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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