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Mehrwertsteuer gibt es nur bei Rechnung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Weist ein Unfallgeschädigter seinen Schaden nur mittels Sachverständigengutachten nach, so steht ihm die Mehrwertsteuer nur dann zu, wenn er die Reparaturdurchführung oder die Beschaffung eines Ersatzwagens mittels mehrwertsteuerausweisender Rechnung belegt. Dies gilt auch dann, wenn die Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgt.


LG Hildesheim - Az: 7 S 187/03

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

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