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Mehrwertsteuer gibt es nur bei Rechnung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weist ein Unfallgeschädigter seinen Schaden nur mittels Sachverständigengutachten nach, so steht ihm die Mehrwertsteuer nur dann zu, wenn er die Reparaturdurchführung oder die Beschaffung eines Ersatzwagens mittels mehrwertsteuerausweisender Rechnung belegt. Dies gilt auch dann, wenn die Abrechnung auf Totalschadenbasis erfolgt.


LG Hildesheim - Az: 7 S 187/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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