Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Auch private Nachschulung verkürzt den Führerscheinentzug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt (2,05 Promille) kann auch durch Teilnahme an einem Nachschulungskurs bei einem privaten Anbieter um drei Monate verkürzt werden. Entscheidend ist, daß die Nachschulung einer zuverlässigen Kontrolle hinsichtlich Organisation, Inhalt und Objektivität der Teilnahmebescheinigung wie bei staatlichen Kursen besteht (z.B. durch den TÜV).


LG Hildesheim - Az: 20 Qs 61/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant