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Überzählige Passagiere
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn das Auto nur vier Sitze oder Sicherheitsgurte hat, ist eine Beförderung einer fünften Person nicht gestattet. Bei einem Unfalles tragen sie ein entsprechend hohes Risiko. Darüber hinaus muss jemand der eine Mitfahrgelegenheit auf einem nicht zugelassenen Platz nutzt, sich im klaren darüber sein, bei einer Kollision eine Mitschuld zugesprochen zu bekommen. Im vorliegenden Fall war eine fünfte Beifahrerin mit den übrigen Insassen im überfüllten Auto verunglückt und bei dem Unfall verletzt. Das Fahrzeug hatte lediglich vier reguläre Sitze mit Sicherheitsgurten. Die Frau, die trotz fehlender Sicherheitsvorkehrungen im Auto mitfuhr, verklagte den Fahrer nun auf Schadenersatz. Das Gericht jedoch wies Ihr eine 20-prozentige Mitschuld an dem Unfall zu.
OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - Az: 10 U 55/99
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